Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Til Drescher – Automations- & KI-Services (Stand: August 2025). Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

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AGB - Stand 18.08.2025.pdf

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📄 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Til Drescher – Automations- & KI-Services
Stand: August 2025
§1 Geltungsbereich
  1. Diese AGB gelten für alle Verträge und Leistungen von Til Drescher, Einzelunternehmer, Grundgotte 27, 46284 Dorsten (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“).
  1. Vertragsabschlüsse mit Verbrauchern (§ 13 BGB) erfolgen nicht. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher nicht.
  1. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§2 Vertragsschluss
  1. Grundlage jedes Vertrags ist ein schriftliches Angebot des Auftragnehmers.
  1. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot schriftlich annimmt (E-Mail ausreichend).
  1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
§3 Leistungsmodell
  1. Projektleistungen (Setup): einmalige Einrichtung individueller Automatisierungs-Workflows („Workflows“), einschließlich Analyse, Konfiguration und Übergabe.
  1. Betriebs- & Supportleistungen (Abonnement): Betrieb, Wartung und fortlaufender Support der Workflows gemäß Angebot.
  1. Entscheidet sich der Kunde für eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren, reduziert sich die im Angebot ausgewiesene Setup-Gebühr um 70 %.
§4 Laufzeit, Kündigung
  1. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit des Abonnements 12 Monate ab Bereitstellung des Workflows.
  1. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um denselben Zeitraum (12 Monate bzw. 5 Jahre), wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
  1. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
  1. Alle Preise verstehen sich als Bruttobeträge (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer).
  1. 10 % der Gesamtvergütung sind unverzüglich nach Vertragsschluss fällig (Anzahlung). Der Restbetrag ist
    a) gemäß Zahlungsplan in Raten, spätestens jedoch bei Abnahme der Gesamtleistung, oder
    b) bei modularer Lieferung anteilig nach Fertigstellung des ersten Moduls zu zahlen.
  1. Skonto wird nicht gewährt. Ratenzahlungen sind nur zulässig, wenn im Angebot ausdrücklich geregelt.
  1. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen, werden Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz (§ 288 II BGB) sowie eine Mahnpauschale von 40 € fällig. Der Auftragnehmer kann die weitere Leistung bis zum Ausgleich zurückbehalten.
§6 Service Level Agreement (SLA)
  1. Der Auftragnehmer gewährleistet eine Mindestverfügbarkeit von 97,5 % im Monatsdurchschnitt (bezogen auf das produktive System des Workflows; Wartungsfenster bis 2 h/Woche sind ausgenommen).
  1. Support-Reaktionszeiten:
  • Basis-Support (enthalten): Antwort innerhalb von 72 Stunden (Werktage Mo–Fr, 09:00–18:00 Uhr).
  • Standard-Support (Abo): Antwort innerhalb von 48 Stunden.
  • Premium-Support (Abo): Antwort innerhalb von 24 Stunden sowie proaktive Überwachung und Benachrichtigung bei Ausfällen.
  1. Eine konkrete Lösungs-/Behebungszeit wird nicht garantiert. Der Auftragnehmer erbringt die Störungsbeseitigung nach bestem Können.
  1. Supportleistungen, die nicht auf einen Mangel der Software zurückzuführen sind oder außerhalb eines Wartungsvertrags angefragt werden, werden separat nach dem gültigen Support-Stundensatz abgerechnet.
§7 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
  1. Sämtlicher Quellcode, Architektur- und Prozessdokumentation bleibt alleiniges Eigentum des Auftragnehmers.
  1. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht, den Workflow für eigene Geschäftszwecke einzusetzen.
  1. Nicht gestattet sind insbesondere: Weitergabe an Dritte, Verkauf, Vermietung, Verleih, Vervielfältigung, Reverse Engineering oder Nachbau ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers.
  1. Mit Beendigung des Vertrags erlischt das Nutzungsrecht automatisch.
§8 Open-Source-Software
Der Auftragnehmer kann Open-Source-Komponenten einsetzen. Die jeweils geltenden Lizenzbedingungen werden dem Kunden auf Anfrage und in der Dokumentation offengelegt und sind einzuhalten.
§9 Vertraulichkeit
  1. Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Vertrags erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für Vertragszwecke zu verwenden.
  1. Die Geheimhaltungspflicht gilt während der Vertragslaufzeit und für drei Jahre nach deren Beendigung. Für Geschäftsgeheimnisse (§ 2 GeschGehG) gilt die Geheimhaltungspflicht zeitlich unbegrenzt.
  1. Ausgenommen sind Informationen, die (a) öffentlich bekannt sind, (b) rechtmäßig ohne Geheimhaltungspflicht bekannt waren oder (c) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
§10 Haftung
  1. Der Auftragnehmer haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur
    a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
    b) bei fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    c) nach dem Produkthaftungsgesetz.
  1. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  1. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  1. Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a BGB wird ausgeschlossen.
§11 Änderungen der AGB
  1. Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für zukünftige Verträge zu ändern.
  1. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
§12 Schlichtung / Streitbeilegung
  1. Vor Anrufung staatlicher Gerichte verpflichten sich die Parteien, binnen 30 Tagen nach Entstehen einer Streitigkeit eine Mediation bei einem neutralen Wirtschaftsmediator einzuleiten.
  1. Das Recht zur Beantragung einstweiliger Rechtsschutzmaßnahmen bleibt unberührt.
§13 Gerichtsstand, anwendbares Recht
  1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Dorsten, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
© 2025 Til Drescher – Alle Rechte vorbehalten
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